Thesenpapier zum Bebauungsplan Allstedter Heide

Hauptthese: Der Investor verfolgt nicht mehr den Gedanken, die Schweinemastanlage auf die Rollbahn zu setzen. Er setzt sie stattdessen in das neue Gewerbegebiet.

Was spricht für diese Annahme?

  1. Die gegenüber der ursprünglichen Planung zusammengelegte Flächen sind geeignet, die gesamten Anlagen alter Planung nun dort zu errichten. Dabei kommen die Stallanlagen 9 – 10 Ställe (je. ca150m x80) in die Gewerbeeinheiten GE 1-3 und die Biogasanlagen (ca. 10) in die Gewerbeeinheit GE 4.
  2. Die im ursprünglichen Plan zur Mastanlage mit einbezogenen Gewerbe Bioethanol anlage (GE 5a), Getreidelagerung (GE 5b), Flüssigfutteranlage (GE 5c) sowie die Mischfutteranlage (GE 6) werden – wie in den Klammern beschrieben – an den Bereichen, die zum Flugplatz hingrenzen gebaut. Dies birgt keine Gefahr für Flugverkehr und Umwelt.
  3. Die Planungsziele (S.5) bezüglich des anzusiedelnden Gewerbes sind unklar definiert. Stattdessen wird offen über die Möglichkeit von passenden Nutzungsänderungen gesprochen.
  4. Das Maß der baulichen Nutzung (S.29) und die Bauweise (S.30) sind ebenso sehr großzügig gehalten. Welche Gewerbeansiedlung soll mit der vorliegenden Planung angesprochen werden, die 30 m hohe Gebäude mit 150 m Länge bzw. Breite ermöglicht? Auch dieses spricht für Schweineställe zumal auch noch Ausnahmen bezüglich Schornsteinhöhen zugelassen werden (der Investor kann damit auf evtl. Umweltauflagen gut reagieren)
  5. Die geplante gewerbliche Nutzung soll gegenüber der konkurrierenden forstwirtschaftlichen Nutzung den Vorrang genießt. Das bedeutet im Zweifelsfall werden bei einer Prüfung gemäß BImSchG Aspekte der Umwelt geringere Bedeutung zukommen.
  6. Die jetzige Zufahrt auf Winklischer Flur (vgl. S.9) wird durch eine parallel verlaufenden Zufahrt ersetzt. Diese Zufahrt ist so gebaut, dass durch die Straßenbreite (6,5//13m) bequem die für den Transport einer Mastanlage benötigten LKWs dort passieren könnten. Sonderbare Weise ist diese breite Straße nicht für das ganze Gewerbegebiet angedacht, sondern nur im Bereich der Gebiete GE 1-4. Die zum anderen Teil führenden Zuwegungen sind in der Breite erheblich schmaler.
  7. Die geplante Schmutzwasserentsorgung (Ausfahrgruben) ist ein klarer Standort-nachteil bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Sie steht zudem im krassen Widerspruch zur leistungsfähigen Wasserversorgung mit 80 m³/h.
  8. Mit der in der Planung möglichen Tankstelle (hohes Umweltrisiko) schafft sich der Investor eine gute argumentative Position bezüglich einer für ihn folgenden Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der anstehenden Problematik von Trinkwasserschutzgebieten.

Doch damit noch nicht genug. Der Eigentümer, das wissen wir, hat das Grundstück mit dem Ziel gekauft, eine große Schweinemastanlage zu errichten. Dieses Vorhaben wird in der Begründung zum Bebauungsplan völlig ignoriert. Erst in der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan wird in einem Halbsatz erwähnt, dass der Antrag für das Projekt Schweinemastanlage zurückgezogen wurde. Dass ihm eine Neuaufnahme des Verfahrens eine Menge an Kosten verursacht, dürfte allen klar sein. Er wird dieses Verfahren daher auch nicht weiterbetreiben, denn er braucht es nicht mehr, wenn der B-Plan so wie eingereicht genehmigt ist, weil er dann nämlich allein entscheiden kann, was dort oben passiert und ihm keiner mehr irgendwelche Auflagen.

Warum dem so ist?

  • Die beplanten Grundstücke befinden sich im Eigentum eines privaten Eigentümers (S.39), so dass nach Beschluss des B-Planes allein der Eigentümer es in der Hand hat, welche Gewerbe sich ansiedeln werden. Dieses hilft ihm, auch Gewerbeansiedelungen abzulehnen, die einem Vorhaben Schweinemast entgegenstehen würden.
  • Ein bestätigtes FFH-Gebiet 135 (im Dezember 2005 bestätigt) wird durch den B-Plan innerhalb des Gewerbegebietes in Teilen verändert. Zudem sind alle diesbezüglichen Auswirkungen auf dieses FFH Gebiet durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum B-Plan implizit miteinbezogen, so dass er in der für die Mastanlage nötige UVP im BImSch-Verfahren auf jene UVP des B-Planes verweisen kann und bei einer möglichen Entscheidung, diese zu Gunsten sprechen könnte.
  • Der Flugbetrieb – ein wichtiger Standortvorteil für unsere Region – ist durch eine Schweinemastanlage innerhalb des Gewerbegebietes nicht mehr tangiert.

Aus all dem wird ersichtlich, warum der Investor auf Basis eines städtebaulichen Vertrages die Kosten für die Planung und Erschließung des Gewerbegebietes größtenteils übernommen hat. Er verfolgt immer noch sein Ziel, die Schweinemastanlage zu errichten. Allerdings an einem anderen Standort seines Grundstückes. Übrigens sind die ihm entstandenen/noch entstehenden Kosten deutlich geringer als die Kosten, die er gebraucht hätte, um ein neues Verfahren für die Errichtung auf der Rollbahn aufzunehmen. Selbst wenn er für die Errichtung der Ställe Mehrkosten haben wird, so werden diese durch Kosten für mögliche Gutachten und Verfahren sowie der sich aufgrund zeitlicher Ausdehnung der Genehmigungsverfahren ergebenen Produktionsausfälle mehr als aufgewogen.

Was wäre zu tun, um diesem Vorhaben tatsächlich einen Riegel vorzuschieben?
Nichts was den B-Plan in seiner Substanz gefährdet.

Dennoch sollten an wenigen Stellen Präzisierungen erfolgen. Dazu wird die BI über ihre Mitglieder konkrete Einwendungen einreichen. Aber eines und das ist entscheidend sollte unbedingt getan werden. Auf S.29 muss der Passus gem. §8 BauNVO eingeschränkt werden. Es sollte als Festsetzung (nicht als Begründung) der Satz aufgenommen werden:

Der Passus gewerbliche Nutzung aller Art aus § 8 BauNVO gilt für dieses Gewerbegebiet nur mit dem Zusatz „mit Ausnahme gewerblicher Tierhaltung“.

Sollte die Planung für das Gewerbegebiet an diesem festzusetzende Zusatz scheitern, dann dürfte klar sein, dass der Investor bisher geschickt seine wahren Interessen hinter allgemeinen Formeln verborgen hat und tatsächlich sich nur auf anderem Wege einen Persilschein für sein Vorhaben hat schaffen wollen. Und dann und nur dann ist das Vorhaben abzulehnen.

 
Nächster Sitzungstermin

19. April 2012
19.00 Uhr
Gaststätte Quernetal
Lodersleben

 
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