Baut Nooren Schweinemast ins neue Gewerbegebiet?
Info-Veranstaltung am Donnerstag, 17.Juli 2008 um 19.30 Uhr
im Saal des Pfarrhauses Wolferstedt

Entwurf des Bebauungsplans Allstedter Heide ermöglicht den Bau einer Mastanlage ins Gewerbegebiet

Sehr besorgt zeigt sich die Bürgerbewegung „Contra Schweinemast“ in ihrer momentanen Bewertung zum ausliegenden B-Plan Allstedter Heide. Wir befürchten, so Pfr. Rainer Hoffmann, dass „der Investor nicht mehr den Gedanken verfolgt, die Schweinemastanlage auf die Rollbahn zu setzen. Er setzt sie stattdessen in das neue Gewerbegebiet.

Der Investor, der auf Basis eines städtebaulichen Vertrages die Kosten für die Planung und Erschließung des Gewerbegebietes größtenteils übernommen hat, verfolgt immer noch sein Ziel, eine Schweinemastanlage zu errichten. Allerdings an einem anderen Standort seines Grundstückes. Die neu geschaffene Flächengebiete GE 1-3 sind geeignet, um sämtliche Stallanlagen aus der ehemaligen Startbahnplanung, dorthin zu setzen. Ebenso eignet sich das angrenzende GE 4 als Raum für die Biogasanlagen. Da der B-Plan in seiner jetzigen Fassung gem. §8 BauNVO u.a. Gewerbe aller Art zulässt, so Bernhard Schneider, „hat es der Investor nach beschlossenem B-Plan selbst allein in der Hand, welche Gewerbe er auf seinem Areal ansiedeln wird.“ Eine Vielzahl von kleinen Weichenstellungen innerhalb des B-Planes, so die Bürgerbewegung, weist daraufhin, dass es sich bei den Gewerben um Schweinemastanlagen handeln könnte. So wird offen über die Möglichkeit von passenden Nutzungsänderungen gesprochen, Gebäudeabmessungen (30 m hohe Gebäude mit 150 m Länge bzw. Breite) sind mehr als großzügig angelegt, ebenso steht die geplante Schmutzwasserentsorgung (Ausfahrgruben) - ein klarer Standortnachteil bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben - zudem im krassen Widerspruch zur leistungsfähigen Wasserversorgung mit 80 m³/h.

Herr Nooren hat wie es scheint, so Schneider, sein Geld gut angelegt. „Die ihm durch die Bauleitplanung entstandenen und die ihm noch entstehenden Mehrkosten werden deutlich geringer sein als die Kosten, die er gebraucht hätte, um ein neues Verfahren für die Errichtung auf der Rollbahn aufzunehmen.“ Selbst wenn der Investor für die Errichtung der Ställe erhebliche Mehrkosten haben wird, so werden diese durch Kosten für mögliche Gutachten und Verfahren sowie der sich aufgrund zeitlicher Ausdehnung der Genehmigungsverfahren ergebenen Produktionsausfälle mehr als aufgewogen.

Daher fordert die Bürgerbewegung, die Aufnahme eines Passus „gewerbliche Nutzung aller Art aus § 8 BauNVO gilt für dieses Gewerbegebiet nur mit dem Zusatz „mit Ausnahme gewerblicher Tierhaltung“ als Festsetzung in den B-Plan aufzunehmen. „Sollte die Planung für das Gewerbegebiet an diesem festzusetzende Zusatz scheitern, dann dürfte klar sein, so Hoffmann, dass der Investor bisher geschickt seine wahren Interessen hinter allgemeinen Formeln verborgen hat und tatsächlich sich nur auf anderem Wege einen Persilschein für sein Vorhaben hat schaffen wollen.“ Und dann und nur dann ist das Vorhaben abzulehnen.

Um mit den Stadträten von Allstedt und den Gemeindenräten von Wolferstedt noch einmal ins Gespräch zu kommen und die Positionen zum Gewerbegebiet auszutauschen, lädt die Bürgerbewegung Stadt- und Gemeinderäte sowie interessierte Bürger am Donnerstag, den 17.Juli 2008 um 19.30 Uhr in den Saal des Pfarrhauses Wolferstedt. „Wir, so Hoffmann, kommen bestimmt gut ins Gespräch, denn alle wollen doch, dass das Gewerbegebiet den Bürgern zum Nutzen und nicht zum Schaden wird.“

V.i.S.d.P. Pfr. Rainer Hoffmann

 
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