Ex-Minister Rehhahn wegen Bestechung verurteilt

Das Amtsgericht Wolmirstedt hat Ex-Agrarminister Helmut Rehhahn (SPD) am Mittwoch wegen Bestechung schuldig gesprochen. Der 60-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.

20.000 Euro für Bürgermeisterin

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rehhahn die Bürgermeisterin von Mahlwinkel (Bördekreis) Ende 2005 mit 20.000 Euro bestechen wollte. Der Ex-Minister wollte damit den Bau einer bereits vom Gemeinderat abgelehnten Schweinemastanlage wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. Es gebe keine Zweifel, dass das Geld für die Bürgermeisterin persönlich bestimmt war, urteilte das Gericht. Eine Bestechung sei erwiesen, Geld aber nie gezahlt worden. Rehhahn kündigte sofort an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

"Unübliche Art der Bestechung"

"Die zweimal 10.000 Euro waren ausdrücklich für den persönlichen Gebrauch der Bürgermeisterin bestimmt", sagte Richterin Elfriede Schabarum-Gehrke in ihrer Urteilsbegründung. Es sei eine "unübliche Art der Bestechung", zu der sich der Ex-Minister wohl "eher spontan" entschlossen habe. "Deshalb hatte er auch keinen Umschlag mit 20.000 Euro dabei, wie man es üblicherweise erwarten würde", sagte die Richterin. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Monate auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung des Amtsgerichts Haldensleben wurde in der Außenstelle Wolmirstedt geführt.

Rehhahn bestach als Finanzberater

Der Bestechungsversuch ereignete sich laut Gericht am 6. Dezember 2005, als Rehhahn als Finanzberater für eine niederländische Tierzuchtfirma tätig war. In einem persönlichen Gespräch soll er der Bürgermeisterin zweimal 10.000 Euro geboten haben. Im Gegenzug verlangte er, dass sie die Errichtung einer Mastanlage für mehr als 60.000 Tiere auf dem ehemaligen Militärflughafen noch einmal mit dem Gemeinderat bespricht. Sie sollte außerdem das beantragte Vorkaufsrecht für das Gelände - womit der Bau endgültig gescheitert wäre - zurückziehen. Rehhahn, der vor Gericht zugab, Erfolgshonorare zu kassieren, war bereits 2003 mit dem Bau einer solchen Anlage am Widerstand des Gemeinderats Mahlwinkel gescheitert.

 
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19. April 2012
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