Bürgerbewegung sieht sich nach Einsicht in Prüfungsunterlagen in ihrem Urteil zur Schweinemast bestätigt.
Die Bürgerbewegung „Contra Schweinefabrik im Ziegelrodaer Forst“ ist von ihrem Aktivmitglied Kurt Filipiak (Blankenheim) über die Prüfung zur Raumordnung informiert worden. Filipiak, dem nach intensivem Schriftverkehr mit dem Landesverwaltungs (LVA) das Recht auf Einsichtnahme in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gewährt wurde, stellte Bernhard Schneider und Pfr. Rainer Hoffmann die Ergebnisse vor.
Das Ergebnis: "Es ist nach geltendem Recht unmöglich, an diesem Standort eine Schweinemastanlage zu errichten", so das Fazit der Bürgerbewegung. "Wir freuen uns", so Bernhard Schneider, "dass die von uns vorgebrachten fachlichen Argumente anerkannt wurden." Die Bürgerbewegung hatte in ihren Stellungnahmen im Wesentlichen auf die Belastung des Grundwassers und des Waldes hingewiesen. "Das wurde", so Hoffmann, "vollauf bestätigt." Das Vorhaben, so steht es laut Hoffmann wörtlich in der Umweltverträglichkeitsprüfung, kann nur realisiert werden, wenn die benachbarten Waldbereiche weder durch Stoffeinträge noch durch Grundwasserabsenkungen erheblich beeinträchtigt werden. Das aber ist nicht möglich, denn die Stickstoffeinträge in den Wäldern überschreiten bereits im Istzustand die „kritischen Belastungen“ und bezüglich des Schutzgutes „Grundwasser“ ist dem Vorsorgegrundsatz Rechnung zu tragen, um weitere Nitrateinträge zu vermeiden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die UVP zu dem Schluss kommt: „Wegen der hohen Schutzbedürftigkeit des Grundwasser erscheint der geplante Standort ungeeignet für die Errichtung der Schweinemastanlage.“
Freude herrschte auch darüber, dass das LVA nicht nur die örtlichen Gegebenheiten geprüft hat, sondern auch Prüfungen bei den Gülleabnehmern bezüglich der Umweltverträglichkeit eingefordert hat. So wird es wohl zukünftig auch bei anderen Vorhaben nicht mehr ausreichen, nur Verträge der Abnehmer vorzulegen, sondern vielmehr muss nachgewiesen werden, dass alle Abnehmer über geeignete Standorte der erforderlichen Güllebehälter als auch über geeignete Flächen zur Gülleausbringung verfügen. "Für uns", so Hoffmann, "sind in der UVP zudem wesentliche Erkenntnisse zu Tage gefördert worden, die wir als Vertreter des BUND-Thüringen bei der Anhörung zur Schweinemastanlage in Mönchpfiffel am 26.März 2008 mit einbringen werden."
ViSdP: Pfr. Rainer Hoffmann